TimePunch Katalog 2026 - Katalog - Seite 4
ENTSCHEIDUNG DES BUNDESARBEITSGERICHTS
Urteil:
Datum: 13.09.2022
Arbeitgeber müssen ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Hintergrund:
Das Bundesarbeitsgericht setzt damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus 2019 um.
Ziel ist es, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und für klare
Arbeitszeitregelungen zu sorgen.
Was bedeutet das?
Ohne ein Zeiterfassungssystem geht es nicht mehr. Arbeitgeber sind verpnichtet, Arbeitszeiten
vollständig und korrekt zu dokumentieren.
Für Arbeitgeber:
- Mehr Transparenz über Arbeitszeiten und Leistungen
- Bessere Planbarkeit und Sicherheit
Für Mitarbeiter:
- Faire Bezahlung
- Geregelte Pausen und Arbeitszeiten
- Anerkennung der erbrachten Leistung:
Eine echte Win-Win-Situation für beide Seiten!
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